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Datenschutz und IT-Sicherheit im Hörakustik-Fachgeschäft
Audiogramme, Anpassdaten und Verordnungen sind Gesundheitsdaten und besonders geschützt. Diese Seite zeigt, worauf es technisch ankommt und wie wir Sie dabei unterstützen.
Warum Hörakustiker besonders gefordert sind
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Gesundheitsdaten unter besonderen Schutz (Art. 9 DSGVO). Wer sie verarbeitet, muss sie mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen schützen (Art. 32 DSGVO). Gleichzeitig ist ein Fachgeschäft ohne funktionierende IT kaum arbeitsfähig: Fällt die Branchensoftware aus, fallen Termine aus.
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten.
Checkliste: die technischen Grundlagen
- Tägliche Datensicherung außer Haus: Kunden-, Noah- und Branchensoftware-Daten jeden Tag sichern, verschlüsselt und getrennt vom Geschäftsnetz. Eine Sicherung ist nur so gut wie ihre Wiederherstellung, deshalb gehört ein Test dazu.
- Aktuelle Systeme: Windows 10 bekommt seit Oktober 2025 keine regulären Sicherheitsupdates mehr. PCs mit Kundendaten sollten auf Windows 11 laufen.
- Verwalteter Virenschutz: zentral überwacht, damit Warnungen nicht unbemerkt bleiben.
- Eigene Zugänge: Jeder Mitarbeiter meldet sich mit eigenem Konto an, Bildschirme sperren sich automatisch.
- Getrenntes WLAN: Das Kunden-WLAN hat keinen Zugriff auf das Geschäftsnetz.
- Firewall je Standort und verschlüsselte Verbindungen zwischen den Filialen.
- Verschlüsselte Festplatten bei Notebooks und Geräten, die das Geschäft verlassen.
- Sichere Entsorgung: Alte PCs und Festplatten werden nachweisbar gelöscht oder vernichtet.
Auftragsverarbeitung
Wenn ein IT-Dienstleister per Fernwartung auf Systeme mit Kundendaten zugreift, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Diesen schließen wir mit unseren Betreuungskunden ab.
So unterstützen wir Sie
Mit unseren Betreuungspaketen überwachen wir Updates, Virenschutz und Datensicherung und zeigen Ihnen im Kundenportal audiSys World jederzeit, ob die letzte Sicherung geklappt hat. Zubuchbar sind E-Mail-Schutz, Sicherung von Microsoft 365, erweiterter Virenschutz (EDR) und Festplattenverschlüsselung. Einen ersten Eindruck vom Stand Ihres Geschäfts gibt der Sicherheits-Selbsttest auf beinhauer.it.
Häufige Fragen
Sind Audiogramme Gesundheitsdaten?
Ja. Hörtestergebnisse und Anpassdaten lassen Rückschlüsse auf die Gesundheit zu und fallen unter Art. 9 DSGVO.
Reicht eine Sicherung auf eine externe Festplatte?
Eine Festplatte im Geschäft schützt nicht bei Diebstahl, Brand oder Verschlüsselungstrojanern, die angeschlossene Laufwerke mit verschlüsseln. Sinnvoll ist eine zusätzliche, tägliche Sicherung außer Haus.
Schließen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab?
Ja, mit allen Betreuungskunden, die uns Zugriff auf ihre Systeme geben.
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